AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge des Hotel am Remspark, Remspark 1, 73525 Schwäbisch Gmünd sind im Folgenden kurz „Hotel“ genannt.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Vertragsabschluss, Verjährung
In der Folge einer Buchung des Gastes kommt durch die entsprechende Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (im folgenden kurz „Vertrag“) zustande. Die Partner dieses Vertrages sind das Hotel und der Gast. Sollte ein Dritter die Buchung für den Gast tätigen, haftet er gegenüber dem Hotel als Besteller neben dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag. Dies gilt für den Fall, dass dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Unabhängig davon ist jeder Besteller verpflichtet, sämtliche, die Buchung betreffende Informationen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Hotelgast weiterzuleiten. Eine Untervermietung oder jede Art von Nutzungsüberlassung an Dritte sowie eine Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist unzulässig, sofern das Hotel dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Ansprüche gegenüber dem Hotel verjähren generell in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Ohne Kenntnis der relevanten Vorfälle verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren. Die Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für die Fälle, in denen das Hotel grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Preise, Leistungen und Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Zimmers und die von ihm in Anspruch genommen Leistungen (Haupt- und Nebenleistungen wie Inanspruchnahme von Telefon, Roomservice, Wäscheservice, Zusatzbett, Hotelparkplatz, u.s.w.) die gemäß Preisliste geltenden, bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies betrifft auch die vom Gast oder vom Besteller veranlassten Leistungen, Zusatzleistungen und Auslagen des Hotels. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der aktuell gültigen MwSt. In dem Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen sollten, behält sich das Hotel eine Preisanpassung von maximal 3 % vor. Die Preise können vom Hotel auch dann angepasst werden, falls der Gast im Nachhinein Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer vornimmt und das Hotel diesen Wünschen zustimmt.
Fälligkeit, Sicherheitsleistung, Aufrechnung
Rechnungen des Hotels sind sofort nach Rechnungszugang, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Das Hotel ist legitimiert, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Der Gast kommt in Verzug, wenn er nicht spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug hat das Hotel das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-Diskont-Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Das Hotel berechnet für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 5,-. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu fordern. Deren Höhe kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel hat ferner das Recht, während des Aufenthalts des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erstellung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur aufrechnen, sofern dessen geltend gemachten Forderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Rücktritt des Gastes, Stornierung
Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird diese schriftliche Zustimmung nicht erteilt, dann ist der vereinbarte Preis auch dann zu bezahlen, wenn der Gast keine vertraglichen Leistungen in Anspruch nimmt. Dies gilt dann nicht, wenn die Leistungen vom Gast aufgrund eines Verschuldens des Hotels nicht in Anspruch genommen werden können.
Der Gast kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche auszulösen, wenn zwischen dem Gast und dem Hotel ein Termin zu einem kostenfreien Vertragsrücktritt vereinbart worden ist. Dieser Rücktritt vom Vertrag ist dann vom Gast gegenüber dem Hotel schriftlich anzuzeigen. Falls keine eigene Vereinbarung über einen Termin zu einem Vertragsrücktritt vereinbart worden ist, hat das Hotel das Recht entweder gegenüber dem Gast eine konkret berechnete Entschädigung vorzunehmen oder eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Entschädigungs- pauschale entstanden ist. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten analog, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen.
Rücktritt des Hotels
Für den Fall, dass dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenso berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine gemäß Abschnitt 4) vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenso zum Vertragsrücktritt berechtigt. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls insbesondere:
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Abschnitt 2) vorliegt,
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
das Hotel einen begründeten Verdacht zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,die Sicherheit oder die Reputation des Hotels gefährden kann, ohne dass dies der Organisation des Hotels anzulasten ist.
das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Abschluss des Vertrages wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und somit die Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
der Gast strafrechtlich verfolgt wird.
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt worden ist.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat in den vorgenannten Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
An- und Abreise
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer ausdrücklich schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, ist das Hotel berechtigt, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass dem Gast hieraus Ersatzansprüche zustehen. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 80 % des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des Tageszimmerpreises.
Haftung des Hotels
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Gast ist im Übrigen verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.), die im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahren. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet. Soweit dem Gast ein Doppelparkerstellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen der Hotelgäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Hotelgast sind unwirksam. Der Erfüllungs- und der Zahlungsort ist der Sitz des Hotels, d.h. Schwäbisch Gmünd. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels, d.h. Schwäbisch Gmünd. Sollte ein Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich abgefasst sein, das gilt auch für Ergänzungen, die das Schriftformerfordernis dieses Vertrages aufheben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Aalen, 17.02.2017